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Qualifizierte digitale Signatur
Die qualifizierte Signatur ist laut Signaturrichtlinie 1999/93/EG gleichgestellt mit der eigenhändigen Unterschrift.
Voraussetzungen
- Signaturkarte
- Kartenlesegerät Class 3
Die Signaturkarte
Die Signaturkarte ist optisch ähnlich einer Kreditkarte. Diese wird von so genannten Trust Centern vergeben.
Für die qualifizierte digitale Signatur ist dabei zwingend eine Signaturkarte mit Pin-Nummer sowie ein Class 3 Kartenlesegerät mit Pin-Nummer Eingabemöglichkeit vorgeschrieben.
Kartenlesegerät Class 3
Das von uns eingesetzte System unterstützt Kartenlesegeräte (Class 3) mit seriellem Anschluss.
Anbieter: z.B. Kobil-Systems GmbH www.kobil.de
Diese Geräte können laut Angaben des Herstellers für folgende Aufgaben verwendet werden:
- qualifizierte digitale Signatur
- Email Verschlüsselung (PKI)
- PC sichern mit Chipkarte
- Online Banking
- Geldkarte
- sicheres bezahlen im Internet
Damit sind diese Geräte insbesondere auch für kleinere Unternehmen sehr hilfreich.





